Förderprogramm

Verbesserung der touristischen Schifffahrt (RL Schiff)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

Stauffenbergallee 24

1099 Dresden

Weiterführende Links:
Personen- und Güterverkehr

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune, Verband oder Schifffahrtsunternehmen in die Verbesserung der touristischen Schifffahrt investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Umrüstung sowie beim Ersatz- oder Neukauf von Fahrgastschiffen und Fähren auf sächsischen Gewässern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.

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