Förderprogramm

Richtlinie Berufliche Bildung – Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Infrastruktur einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu modernisieren oder zu ergänzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung beziehungsweise Umstrukturierung einer bestehenden überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) und bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zu einem Kompetenzzentrum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Landesanteil wird durch eine Bundesförderung ergänzt.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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