Förderprogramm

Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Förderung inklusiver Maßnahmen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Sensibilisierungsmaßnahmen, die zu einer Bewusstseinsbildung für die Belange behinderter Menschen beitragen,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit sowie
  • Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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