Förderprogramm

Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (FRL Jugendpauschale)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Humboldtstraße 18

04105 Leipzig

Weiterführende Links:
Förderrichtlinie Jugendpauschale

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die kommunale Verantwortung für Leistungen der Jugendhilfe gestärkt und die örtliche Jugendhilfeplanung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Stabilisierung und dem bedarfsgerechten Ausbau örtlicher Angebote der Jugendhilfe.

Die Förderung erhalten Sie für Angebote und Leistungen

  • der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit,
  • der Jugendsozialarbeit,
  • des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
  • der Jugendgerichtshilfe sowie
  • für Familienbildung und familienunterstützende Beratung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus einer Grundpauschale von mindestens EUR 10,40 multipliziert mit der Zahl der jungen Menschen, die am 31.12. des Vorjahres der Antragstellung in Ihrer Kommune wohnten.

Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.11. des Vorjahres an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.

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