Förderprogramm

Opfer- und Präventionshilfe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Hansastraße 4

01097 Dresden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe.

Sie erhalten die Förderung für

  • sozialpädagogische Angebote für Gefangene im Justizvollzug, Haftentlassene und Probanden des Sozialen Dienstes der Justiz,
  • Untersuchungshaft-Vermeidung bei Jugendlichen,
  • Betreutes Wohnen,
  • Beratung und Betreuung von Opfern sowie Straftäterinnen und Straftätern,
  • Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Straffälligen- und Opferhilfe,
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen der freien und staatlichen Straffälligen- und Opferhilfe, einschließlich Tagungen sowie
  • wissenschaftliche Evaluation.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag für institutionelle Förderungen bitte formgebunden bis zum 1.10. für das folgende Haushaltsjahr an das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.

Reichen Sie Ihren Antrag für eine Projektförderung mindestens 2 Monate vor Projektbeginn über den überörtlichen Träger ein.

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