Richtlinie
Beteiligungsgrundsätze der Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen III GmbH & Co. KG
(Stand Januar 2020)
1. Zweck:
Die Wirtschaft in Sachsen hat sich gut entwickelt. In den vergangenen Jahren ist eine moderne, leistungsstarke Branchenstruktur entstanden mit Schwerpunkten u.a. in den Sektoren Automotive/Mobilität, Elektronik, Maschinen- und Anlagenbau, Chemie, Informations- und Kommunikationstechnologie, wissensintensive Dienstleistungen. Die Herausforderung für die überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen besteht aber weiterhin darin, mit begrenzten Ressourcen, etwa für Forschung und Entwicklung, wettbewerbsfähig zu agieren und Wachstumschancen zu nutzen. Eine Stärke des sächsischen Mittelstands ist die Fähigkeit, mit innovativen Produkten immer wieder Nischen zu besetzen. Der Freistaat Sachsen setzt im Rahmen seiner Innovationsstrategie deshalb darauf, die Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen weiter zu entwickeln. Dabei zeigt sich, dass es gerade für größere mittelständische Unternehmen sinnvoll sein kann, in ihrer Wachstumsstrategie auch auf Zukäufe und Übernahmen zu setzen, um ein neues Geschäftsmodell zu etablieren und Märkte zu erschließen oder auszubauen. Gleichzeitig stehen im Freistaat Sachsen, bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel seit Beginn der 90er Jahre, besonders viele Unternehmensnachfolgen an.
Ziel der Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen III GmbH & Co. KG (Fonds) ist es daher auch, Nachfolgeprozesse und Akquisitionen im Mittelstand mit Eigenkapital zu unterstützen, um eigenständigen sächsischen Unternehmen den notwendigen finanziellen Spielraum für Wachstum zu sichern. Die Zielbranchen sollen sich an den bestehenden sächsischen Wirtschaftsstrukturen und Clustern orientieren, deren Stärken ausgebaut werden sollen.
Der Fonds richtet sich vorrangig an innovative Unternehmen mit potentiellen Wachstumschancen und stellt diesen für einen begrenzten Zeitraum Eigenkapital zur Verfügung. Beteiligungen des Fonds an Unternehmen werden auf der Grundlage des Fonds-Gesellschaftsvertrages sowie der hier aufgeführten Beteiligungsgrundsätze eingegangen.
2. Gegenstand der Beteiligungen:
Der Fonds stärkt die Eigenkapitalbasis der Unternehmen durch offene Beteiligungen sowie durch eigenkapitalähnliche Beteiligungsformen (Mezzaninekapital), wie z.B. stille Beteiligungen, Genussrechte oder Wandelschuldverschreibungen
3. Unternehmen:
Die Beteiligungen können an mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ausgegeben werden. Die Unternehmen sollen ein starkes Wachstum erkennen lassen oder im Bereich neuer Technologien innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren anbieten. Das Beteiligungsangebot richtet sich an Unternehmen aller Branchen. Ein Fokus liegt auf Unternehmen, die dem verarbeitenden Gewerbe angehören und unternehmensnahe Dienstleister mit überregionaler Marktausrichtung und hohem Struktureffekt.
Es sollen vorwiegend Portfolioanlagen in Cashflow-positive Unternehmen mit ausgereiftem Geschäftsmodell und einem Jahresumsatz von in der Regel ab 5 Mio. Euro erworben werden. Unternehmen in „Schwierigkeiten“ im Sinne der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von nichtfinanziellen Unternehmen in Schwierigkeiten dürfen nicht finanziert werden (1).
Auf die Gewährung der Mittel besteht kein Rechtsanspruch.
4. Beteiligungsvoraussetzungen:
Beteiligungen des Fonds können nur bei den Unternehmen eingegangen werden, die über ein tragfähiges Unternehmenskonzept verfügen, dessen Verwirklichung eine dauerhafte Existenzsicherung sowie den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit erwarten lässt.
5. Form und Höhe der Beteiligung:
Als Finanzierungsinstrument kommen offene Beteiligungen sowie Mezzanine-Finanzierungsinstrumente (z.B. stille Beteiligungen, Genussrechte, Wandelschuldverschreibungen) zu marktüblichen Konditionen in Betracht.
- Laufzeit: in der Regel 5 bis 8 Jahre
- Beteiligungshöhe: in der Regel von EUR 1,0 Mio. bis EUR 8,0 Mio. Im Einzelfall sind höhere Beteiligungen möglich. Die Beteiligungen können in Tranchen eingegangen werden.
Zu Beginn der Beteiligung werden, soweit möglich, Regelungen über die Wiederveräußerung getroffen. Ziel soll die angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals sein. Bei der Wiederveräußerung der Anteile von gesunden Unternehmen wird der Marktwert zu Grunde gelegt.
6. Bewilligungsverfahren:
Das Fondsmanagement prüft Unternehmenskonzepte nach marktüblichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Investitionen in Unternehmen benötigen eine positive Votierung durch den Beteiligungsausschuss auf Vorschlag des Fondsmanagements. Dem Beteiligungsausschuss gehören stimmberechtigt an:
- ein Vertreter des Freistaats Sachsen,
- ein unabhängiger, externer Experte, den der Freistaat Sachsen bestimmen kann,
- bis zu vier Vertreter der weiteren Investoren.
Dem Fondsmanagement obliegt, nach positivem Votum, die finale Investitionsentscheidung und die nachfolgende Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung der ausgereichten Mittel. Hierzu wird für die Dauer der Beteiligung ein permanentes Monitoring durchgeführt.
1) Rn. 20 (Ziff. 2.2 a–d) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/C 249/01) vom 31. Juli 2014