Förderprogramm

Förderung der Weiterbildung in Sachsen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

Ansprechpunkt:

Landesdirektion Sachsen

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung der Weiterbildung in Sachsen (externer Link)

Rechtsgrundlage

Weiterbildungsförderungsverordnung
vom: 15.05.2024
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
SächsGVBl. S. 472, die durch die Verordnung vom 07.08.2025 (SächsGVBl. S. 343) geändert worden ist

Anträge auf Förderung nach den §§ 8 bis 11 sind bis zum 31.01. des laufenden Kalenderjahres schriftlich oder elektronisch entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.

Weblink zur Weiterbildungsförderungsverordnung

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