Förderprogramm

Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Umbaumaßnahmen planen, die den speziellen Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Bewohnerinnen und Bewohner gerecht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder Mieterin und Mieter bei Maßnahmen, mit denen gemieteter und selbstgenutzter Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse von in ihrer Mobilität eingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohnern angepasst wird.

Die Förderung erhalten Sie für erforderliche Maßnahmen, um die Nutzung des Wohnraums für in ihrer Mobilität eingeschränkte Bewohnerinnen und Bewohner oder für im Haushalt lebende, in ihrer Mobilität eingeschränkte Angehörige zu ermöglichen oder zu verbessern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 8.000 und bei rollstuhlgerechtem Umbau maximal EUR 20.000.

Beziehen Sie persönlich oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder digital an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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