Förderprogramm

Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,
  • investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,
  • Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem
    • fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oder
    • Best-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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