Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Privatperson, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

Wall 47/51

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen (externer Link)

Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Anträge können zu den jeweils genannten Fristen eingereicht werden.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, nicht barrierefrei)

Service
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