Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Privatperson, Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

Wall 47/51

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Informationsseite zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen (externer Link)
Rechtsgrundlage

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm
Stand: 01.07.2022
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Der Aufruf des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIV in 2025 ist kurzfristig erfolgt. Das Landesamt für Denkmalpflege prüft die nationale Bedeutung des Förderobjekts und die Förderfähigkeit der beantragten Maßnahme. Anträge sind bitte zu diesem Zwecke bis Montag, den 17.11.2025 beim Landesdenkmalamt in digitaler Form einzureichen. Nur so kann eine fristgerechte Einreichung bzw. Weiterleitung aller erforderlichen Unterlagen beim BKM gewährleistet werden.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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