Förderprogramm

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Weiterführende Links:
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb in Schleswig-Holstein durch Investitionen umwelt- und tierfreundlicher gestalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen der Landwirtschaft bei Investitionen in eine wettbewerbsfähige, nachhaltige, besonders umwelt- wie klimaschonende und tiergerechte Landwirtschaft. Dies geschieht mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

  • Investitionen in die Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen im Bereich der Tierhaltung und damit verbundenen Güllekapazitäten,
  • den Kauf von neuen, festinstallierten Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware, sowie für
  • allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung zu baulichen Investitionen und Durchführbarkeitsstudien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme und beträgt zwischen 20 und 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Ihre förderfähige Investitionssumme darf maximal EUR 1,5 Millionen betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?