Förderprogramm

Darlehen für die Erschließung und Entwicklung von Wohnbauland im Rahmen des Baulandfonds

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5 – 6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zum Baulandfonds Schleswig-Holstein (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Entwickelt Ihre Kommune neue Wohnflächen? Der Baulandfonds Schleswig-Holstein bietet zinsgünstige Darlehen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für den Ankauf und die Erschließung von Bauland an.

Volltext

Sie erhalten ein Darlehen für die Umsetzung Ihres Vorhabens. Damit finanzieren Sie:

  • den Erwerb von Grundstücken
  • die Schaffung notwendiger Infrastruktur

Zudem können Sie Kosten für städtebauliche Planungen und Wettbewerbe darüber decken.

Sie profitieren von einer bedingten Rückzahlung des Darlehens. Wenn Sie nach der Veräußerung aller Flächen weniger einnehmen als geplant, müssen Sie das Darlehen eventuell nicht voll zurückzahlen. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) berät Sie hierzu umfassend.

Ziel der Förderung ist es, Flächen vorwiegend für die Wohnbebauung zu nutzen. Der Wohnflächenanteil muss daher mindestens 70 % betragen. Das Land unterstützt Sie so aktiv bei der Innenentwicklung und der Nachverdichtung.

Um ein Darlehen beantragen zu können, müssen Sie zuvor eine Potenzialanalyse im Rahmen des Baulandfonds (Programmteil 1) erstellt haben.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie können das Darlehen in einem strukturierten Prozess bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beantragen:

  • Kontaktieren Sie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für ein erstes Beratungsgespräch zur Quartiersentwicklung.
  • Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag für Programmteil 2 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) prüft Ihren Antrag und die wirtschaftlichen Ergebnisse Ihrer Potenzialanalyse.
  • Nach positiver Prüfung schließen Sie einen Darlehensvertrag mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ab.
  • Sie führen die Maßnahmen durch und verwalten die Gelder über ein Sonderkonto.
  • Die Rückzahlung an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) erfolgt in der Regel nach der Veräußerung der entwickelten Flächen.

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind ein Amt oder eine Gemeinde in Schleswig-Holstein.
  • Sie nutzen die geförderte Fläche überwiegend für den Wohnungsbau.
  • Der Wohnflächenanteil Ihres Projekts beträgt mindestens 70 %.
  • Sie haben für das Vorhaben bereits eine Potenzialanalyse (Programmteil 1) erstellt.
  • Die Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts ist durch die Ergebnisse dieser Analyse belegt.
  • Sie führen für das Projekt ein gemeindliches Sonderkonto.
  • Sie beantragen vorrangig verfügbare Zuschussmittel aus anderen Fachförderprogrammen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

weitere Informationen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Schriftlicher Förderantrag auf dem Formular der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
  • Abgeschlossene Potenzialanalyse aus Programmteil 1 des Baulandfonds.
  • Detaillierter Finanzierungsplan für die Erschließung und Entwicklung.
  • Nachweis über die Planung des Wohnflächenanteils von mindestens 70 %.
  • Beschluss der Gemeinde zur Umsetzung der Baulandentwicklung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie des Programmes „Aktive Baulandentwicklung – Baulandfonds Schleswig-Holstein“
vom: 10.09.2024
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Weblink zur Förderichtlinie

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