Förderprogramm

Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Straße 4

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zu den Angeboten der Frühen Hilfen für Fachkräfte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe psychosoziale Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als örtlichen Träger der Jugendhilfe ergänzend zur Bundesstiftung Frühe Hilfen bei Ihren Angeboten zur psychosozialen Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für

  • Lotsensysteme für Eltern, die den Systemübergang von Unterstützungsangeboten unterschiedlicher Anbieter ebnen, den Unterstützungsbedarf der Familien möglichst interdisziplinär abklären und Angebote Früher Hilfen vermitteln,
  • Angebote, die einen niedrigschwelligen Zugang für Familien, insbesondere in belasteten Lebenslagen, haben und einen Türöffner in die Frühen Hilfen darstellen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge richten Sie bitte spätestens bis zum 30.11 für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

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