Kurztext
Wenn Sie als Träger einer Beratungsstelle „Frau & Beruf“ außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung verfügen, Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und bei der beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot „Frau & Beruf“ zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der „Stillen Reserve“ und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören:
- Beruflicher Einstieg
- Beruflicher Wiedereinstieg
- Berufswechsel
- Beruflicher Aufstieg
- Teilzeitausbildung
- Existenzgründung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Flexible Arbeitszeitmodelle
Zusätzliche Angebote:
Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten:
- Aktive Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, zum Beispiel im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik.
- Aufbau Spätestens 6 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen.
Beratungsregionen:
Es wird jeweils ein Träger in 4 Regionen in Schleswig-Holstein gefördert:
- Region I: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
- Region II: Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
- Region III: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, Neumünster
- Region IV: Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck
Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben.
Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu 8 zusätzlichen Standorten pro Region erhalten.
Beratungsformate:
Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.