Kurztext
Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für Schülerinnen und Schüler für den Übergang von der Schule in den Beruf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Volltext
Das „Handlungskonzept STEP“ (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021 – 2027). Es fördert Bildungseinrichtungen, die Schülerinnen und Schüler durch ein gezieltes Coaching beim Ersten allgemeinbildenden und Mittleren Schulabschluss und beim Berufseinstieg unterstützen.
Sie können als Bildungseinrichtung die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie Schülerinnen und Schüler in flexiblen Übergangsphasen gemäß schleswig-holsteinischem Schulgesetz (Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) nach 3 Jahren) oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf coachen.
Ihre Coaches übernehmen die folgenden Aufgaben:
- Individuelle Begleitung und Beratung der Teilnehmenden
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Vorbereitung
- Förderung von Kompetenzen zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt
- Hilfe bei der Überwindung von Barrieren, die der Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Wege stehen
Durch die Integration dieser Zielgruppen in den ersten Arbeitsmarkt wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen. Sie fördern auch die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.