Förderprogramm

Landesprogramm Arbeit – B1 Handlungskonzept STEP

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
B1 Handlungskonzept STEP

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Coaching-Fachkräfte für eine (sozial-)pädagogische Begleitung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit individuellem Unterstützungsbedarf in flexiblen Übergangsphasen an Gemeinschaftsschulen und mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten an den Förderzentren und allgemeinbildenden Schulen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) mit dem Handlungskonzept STEP den Einsatz von Coaching-Fachkräften, die Schülerinnen und Schüler der flexiblen Übergangsphasen sowie Schülerinnen und Schüler mit (Schwer-)Behinderung an den (Landes-)Förderzentren, in der Inklusion an den Gemeinschaftsschulen und im AVSH-I am Übergang Schule – Beruf unterstützen.

Gefördert werden entsprechende berufsorientierende Maßnahmen, die als Einzel- und Gruppenangebote in allen Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein durchgeführt werden.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Budget zur regionalen Projektumsetzung.

Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

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