Förderprogramm

Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) 

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5 – 6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zum Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) (B2/a) (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für den Übergang von der Schule in den Beruf und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.

Volltext

Die Förderung „Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021 – 2027), das darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler verschiedener Bildungsgänge an beruflichen Schulen durch gezieltes Coaching beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.

Sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie als Bildungseinrichtung Personen in den schulischen Bildungsgängen des Übergangsbereichs durch Einzel- und Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch) begleiten.

Die Aufgaben Ihrer Coaches sind:

  • Angebot von Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Praktika
  • Inhalte der Berufsorientierung
  • Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche
  • Bewerbungstraining
  • Sozialpädagogische Begleitung

Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein unter Fördermittelantrag Coaching an berufsbildenden Schulen.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:

  • Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de an.
  • Sie reichen den Projektantrag per Post in Papierform ein. Zusätzlich senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Welche Unterlagen werden benötigt:

  • Projektantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Bei Kooperationen zusätzlich:

  • Antrag des Kooperationspartners
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Fristen

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

rechtliche Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
  • Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
  • Um den Prozess des Übergangs der (Berufs-)Schule in den Beruf ganzheitlich abbilden zu können, benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
  • Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung
Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme „Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Service
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