Kurztext
Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für den Übergang von der Schule in den Beruf und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.
Volltext
Die Förderung „Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021 – 2027), das darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler verschiedener Bildungsgänge an beruflichen Schulen durch gezieltes Coaching beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.
Sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie als Bildungseinrichtung Personen in den schulischen Bildungsgängen des Übergangsbereichs durch Einzel- und Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch) begleiten.
Die Aufgaben Ihrer Coaches sind:
- Angebot von Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Praktika
- Inhalte der Berufsorientierung
- Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche
- Bewerbungstraining
- Sozialpädagogische Begleitung
Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.