Förderprogramm

ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5 – 6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung für Innovative Wege in Beschäftigung (C1) (externer Link) Serviceportal Schleswig-Holstein: Hier können Sie Ihren Antrag online stellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Förderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.

Volltext

Mit modellhaften Projekten (Ideenwettbewerben) werden Arbeitslose und Langzeitarbeitslose unterstützt, um arbeitsmarktrelevante Qualifikationen und Teilqualifikationen zu vermitteln. Dazu gehören eine ganzheitliche sozialpädagogische Beratung und Begleitung, auch unter Berücksichtigung des privaten und familiären Umfeldes.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Innovative Wege in Beschäftigung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt:

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Fristen

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.

weitere Informationen

Näheres zur Kostenerstattung regeln die ergänzenden Förderkriterien.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Aktion: C1 Innovative Wege in Beschäftigung
Fünfter Aufruf zur Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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