Förderprogramm

Landesprogramm Arbeit – C2 Produktionsschulen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
C2 Produktionsschulen Service-Portal des Landes – Digitale Anträge stellen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrer Produktionsschule junge, nicht mehr schulpflichtige Menschen ohne berufliche Perspektive gezielt auf die Anforderungen des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkts vorbereiten, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027) Ihre Produktionsschule bei der Durchführung von Projekten für benachteiligte jungen Menschen ohne berufliche Perspektive, um sie sozial zu stabilisieren und schrittweise ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

Sie bekommen die Förderung für die individuelle arbeits- und lebensweltbezogene Kompetenzentwicklung der Teilnehmenden durch niedrigschwellige praxisorientierte Lehr- und Lernprozesse nach dem „Werkstattprinzip“ (Herstellung marktfähiger und marktnaher Produkte und Dienstleistungen unter betriebsähnlichen Bedingungen) mit folgenden Projektinhalten:

  • individuelle Unterstützung der Teilnehmenden zur Entwicklung einer tragfähigen beruflichen Perspektive und Vorbereitung auf die Anforderungen des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkts,
  • Vermittlung fachpraktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie sozialer und persönlicher Kompetenzen in Bildungsangeboten nach dem Produktionsschulprinzip,
  • handlungsorientiertes Lernen (am Kundenauftrag) in einem betriebsnahen Arbeitsumfeld (Herstellung marktfähiger Produkte oder Dienstleistungen).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu Ihren Personal-, Sach- und Gemeinkosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 73 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben sind von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Jugendhilfe oder von Dritten zu tragen.

Sie müssen sich an der Finanzierung mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Die Förderung ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Vor jedem Förderabschnitt erfolgt eine erneute Ausschreibung mit festgelegter Antragsfrist.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme elektronisch über das Serviceportal Schleswig-Holstein oder schriftlich und als PDF-Datei per E-Mail an lpa-belege@ib-sh.de bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ein.

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