Förderprogramm

Förderung für ein Beratungsnetzwerk zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5 – 6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zum Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter (C4) (externer Link) Serviceportal Schleswig-Holstein: Hier können Sie Ihren Antrag online stellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Als Projektträger (Lead-Partner) eines Gesamtberatungsnetzwerks zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter im Verbund mit Trägern der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.

Volltext

Mit dem Angebot von „Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) - Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ sollen geflüchtete Menschen mit Arbeitsmarktzugang, unabhängig von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Alter bei ihrer individuellen Arbeitsmarktintegration unterstützt werden.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Projektantrag einreichen:

  • Sie reichen den Antrag online unter „Fördermittelantrag Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete (PAM)“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.

  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/-innen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.

  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.

  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt:

  • Hauptantrag

  • Projektbeschreibung

  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Fristen

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

rechtliche Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle Beratung für Geflüchtete mit Zugang zum Arbeitsmarkt sowie als Sondervorhaben arbeitsmarktbezogenes Sprachtraining (niedrigschwelliges Brückenangebot) anbieten. Mit der Beratung soll den Geflüchteten bei ihrem Einstieg in das Berufsleben geholfen werden. Zu Ihren Beratungsinhalten sollte gehören:

  • Orientierung über den deutschen und regionalen Arbeitsmarkt

  • Vermittlung in berufliche oder schulische Ausbildung

  • Vermittlung in Arbeit sowie in entsprechende vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Praktika und Sprachförderung)

  • Begleitung nach der Vermittlung beziehungsweise Teilnahme, auch an Bundes- und landesgeförderten Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen

  • Je nach Bildungs- und Qualifizierungsweg gegebenenfalls wiederholte beziehungsweise aufeinander aufbauende Beratung und Vermittlung, Informationsveranstaltungen

Förderfähig sind Sie als Projektträger (Lead Partner) im Verbund mit Trägern der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben. Diese müssen über die notwendige Infrastruktur, Flexibilität zur bedarfsgerechten Umsetzung der Teilprojekte und Sondervorhaben sowie umfassende Expertise und Erfahrung im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund beziehungsweise im Bereich der Sondervorhaben (Sprachtraining) verfügen.

Sie müssen Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und dürfen nicht der Landesverwaltung angehören.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Perspektive Arbeitsmarkt (PAM)
Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?