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Förderprogramm

Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Außenwirtschaft
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Lorentzendamm 24

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Förderprogramm „Außenwirtschaftsförderung – Gemeinschaftsbüro“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) an einem Gemeinschaftsbüro im Ausland beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Gemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland, falls diese dazu dienen, das dortige Potenzial für außenwirtschaftliche Kontakte zu erkunden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Firmengemeinschaftsbüro, falls diese mindestens EUR 3.000 betragen. Sie erhalten den Zuschuss für maximal 18 Monate.

Richten Sie bitte Ihren Antrag spätestens 3 Wochen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

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