Kurztext
Sie können für fischwirtschaftlichen Schäden durch geschützte Tiere im Rahmen des "Landesprogramms Fischerei und Aquakultur" Ausgleichszahlungen beantragen.
Volltext
Wofür werden Ausgleichszahlungen gewährt?
- Ertragsausfälle auf Gewässern der Binnenfischerei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle auf der Inneren Schlei in Folge des Kormoranfraßes;
- Ertragsausfälle in Teichwirtschaften durch von geschützten Wildtieren verursachte Fraßschäden.
Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Größe der fischereilich bzw. teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird in Form eines pauschalen Schadenswertes pro Hektar errechnet. Unternehmen der Binnen- sowie der Schleifischerei können eine Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 30.000 EUR pro Jahr erhalten, Unternehmen der Teichwirtschaft von bis zu 20.000 EUR pro Jahr.