Förderprogramm

Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen (Breitbandrichtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Digitalisierung, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Abteilung 4 „nachhaltige Landentwicklung“

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Weiterführende Links:
Förderung des Glasfaserausbaus

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur in ländlichen Gebieten zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie beim landesweiten Ausbau leistungsfähiger, erschwinglicher und hochwertiger Glasfasernetze (FTTB/H) in bislang un- beziehungsweise unterversorgten Gebieten.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Mitverlegung von Leerrohren, die dem nutzer- und anbieterneutralen Materialkonzept entsprechen, und
  • externe Planungs- und Beratungsleistungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie müssen sich mit mindestens 25 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Bitte beachten Sie: Die zuwendungsfähigen Kosten für externe Planungs- und Beratungsleistungen dürfen maximal EUR 50.000 pro Gemeinde beziehungsweise maximal EUR 200.000 pro Landkreisprojekt oder gemeindeübergreifende Projekte betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Abteilung 4.

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