Förderprogramm

Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Treuhandabteilung

Lorentzendamm 22

24103 Kiel

Weiterführende Links:
Service & Downloads – Dokumente

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den Ausbau eines Wärmenetzes investieren wollen und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Volltext

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH entlastet Sie als Kommune, kommunalen Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen, Zweckverband, Genossenschaft oder privates Unternehmen in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko, wenn Sie in die Wärmeversorgung über regionale Wärmenetze verbunden mit dem Einsatz erneuerbarer Energien investieren und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit verfügen.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:

  • Neubau eines Wärmenetzes,
  • Erweiterung eines bestehenden Wärmenetzes,
  • Umbau eines bestehenden Wärmenetzes.

Die Bürgschaft deckt 50 Prozent der Kreditsumme ab.

Die Bürgschaft beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH weitergeleitet.

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