Förderprogramm

Bürgschaften des Landes Schleswig-Holstein (Bürgschaftsrichtlinien)

Förderart:
Bürgschaft
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt:

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Düsternbrooker Weg 64

24105 Kiel

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn für die Finanzierung eines volkswirtschaftlich förderungswürdigen Vorhabens mit besonderem landespolitischen Interesse bankmäßige Kreditsicherheiten nicht in erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen, kann das Land Schleswig-Holstein unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft gewähren.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften zur Absicherung von Krediten, um die Durchführung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich sowie haushaltsrechtlich vertretbarer Maßnahmen zu ermöglichen.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Gesamtrisikos.

Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre.

Anträge richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und vor Ausgabe des zu sichernden Kredits an das zuständige Fachministerium.

Durchschriften des Antrags senden Sie bitte an das Finanzministerium Schleswig-Holstein.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?