Förderprogramm

Einbruchschutzprogramm

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Zuschuss für Einbruchschutz Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Ihr Wohneigentum oder Ihre Mietwohnung vor Einbrüchen zu schützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als private Wohnungseigentümerin und privaten Wohnungseigentümer oder als Mieterin und Mieter bei Vorhaben zur Sicherung Ihres bestehenden und selbst genutzten Wohneigentums beziehungsweise Mietobjekts gegen Einbruch.

Sie bekommen die Förderung für den Einbau

  • einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, Fenster und Fenstertüren,
  • von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren und Fenster und Fenstertüren,
  • einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen,
  • von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen,
  • von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion,
  • baugebundener Assistenzsysteme sowie
  • von Türspionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist gestaffelt und beträgt

  • bis zu 20 Prozent für förderfähige Ausgaben bis EUR 1.000,
  • bis zu 15 Prozent für den darüber hinausgehenden Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben (ab EUR 1.001),
  • maximal jedoch EUR 1.550 je Objekt oder Wohneinheit.

Ihre Investitionskosten müssen mindestens EUR 500,00 (Bagatellgrenze) und dürfen höchstens EUR 10.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Online-Portal an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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