Förderprogramm

Förderung von Naturparks

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Referat V 50 und V 53

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

Weiterführende Links:
Förderung von Naturparken

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Träger oder Mitglied eines Naturparks Maßnahmen zur Verbesserung des Parks umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als öffentliche Einrichtung oder Verein bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Naturparks.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • die Aufstellung beziehungsweise die Fortschreibung des Naturparkplanes sowie für Kosten für die Ausarbeitung gesonderter Entwicklungsthemen oder von Evaluierungen,
  • Maßnahmen zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,
  • Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes sowie für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes,
  • Grundinstandsetzung oder Ersatz der Maßnahmen und Vorhaben zur Aufwertung des Kulturlandschafts- und Naturerbes, Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes oder zur Entwicklung, Ordnung und Lenkung des Erholungswesens und zum Naturerleben,
  • Maßnahmen und Vorhaben der Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und BNE-Pädagogik,
  • Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raumes und einer nachhaltigen Regionalentwicklung sowie für
  • Kosten für personelle und sachliche Betreuung der Naturparks.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für die Schaffung von barrierefreien Bereichen in Naturparks erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis zum 30.9. des jeweiligen Haushaltsjahres an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

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