Förderprogramm

Projekte und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Referat VII 52

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

Weiterführende Links:
Fachkräftesicherung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) bei der Entwicklung und Umsetzung von Projektideen, die einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein leisten und skalierbar und übertragbar beziehungsweise erweiterbar auf andere Branchen und Regionen sind.

Sie bekommen die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Zusammenführung (Matching) von Arbeitsplatzangebot und -nachfrage,
  • Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen,
  • Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland,
  • Stärkung der Fachkräfteentwicklung für eine klimaneutrale Wirtschaft,
  • regionale Fachkräfteprojekte,
  • Fachkräfte-Netzwerke für Branchen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 betragen (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und in einfacher Ausfertigung postalisch sowie als PDF-Datei an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

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