Förderprogramm

Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Weiterführende Links:
 Förderung aus der Fischereiabgabe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Fischbestände, Gewässer und Fischerei in Schleswig-Holstein fördern.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • zeitlich begrenzte Besatzmaßnahmen von überörtlicher Bedeutung, speziell zur Wiedereinbürgerung verschollener oder stark gefährdeter Arten,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der fischereilichen und ökologischen Verhältnisse in den Gewässern,
  • Maßnahmen zur Ermittlung der Fischbestände und ihrer Nahrungsgrundlagen, sofern sie von überörtlicher Bedeutung sind,
  • Schulung, Aus- und Fortbildung von Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, Gewässerwartinnen oder Gewässerwarten und Ausbilderinnen oder Ausbildern,
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Fischereiaufsichtspersonen und
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Fischerei, sofern sie von überörtlicher Bedeutung ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für jede Einzelmaßnahme müssen mindestens EUR 2.500 betragen (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 28.2. und 31.8. eines Jahres an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

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