Förderprogramm

Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Weiterführende Links:
Flurbereinigung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Aufgaben des Naturschutzes oder der Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege in Flurbereinigungsverfahren.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • die Bereitstellung von Grundstücken für Zwecke des Naturschutzes im Rahmen der Flächensicherung durch Pacht oder Erwerb,
  • Maßnahmen zur Entwicklung und Schaffung neuer Biotope, naturnaher Landschaftsbestandteile für die heimische Flora und Fauna sowie für
  • Maßnahmen zur Verbindung vorhandener Lebensräume zum Aufbau eines Biotopverbundsystems.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

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