Förderprogramm

Förderfonds der Metropolregion Hamburg – Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung, Umwelt- & Naturschutz, Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales, Mobilität
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Referat IV 61

Düsternbrooker Weg 92

24105 Kiel

Weiterführende Links:
Metropolregion Hamburg

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur strukturellen Verbesserung der Metropolregion Hamburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein zinsloses Darlehen erhalten.

Volltext

Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fördern Projekte, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Projekte einschließlich Vorbereitung,
  • Studien und Konzepte, zum Beispiel Erstellung und Umsetzung von regionalen Entwicklungs- und Handlungskonzepten, Business- und Projektplänen, Machbarkeitsstudien,
  • nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation der gesamten MRH, zum Beispiel metropolregionsbezogenes oder projektbezogenes Marketing, sowie
  • Regional- und Projektmanagement als Teil eines Leitprojekts der MRH.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder zinsloses Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar).

Wenn Sie Leitprojekte durchführen, beträgt die Förderung normalerweise bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sonstige Projekte werden mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Wenn Sie als Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. Maßnahmen durchführen, werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder anderen beantragten Mittel zu 100 Prozent gefördert.

Ihr Antrag muss eine Fördersumme von mindestens EUR 10.000 umfassen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beziehungsweise an die Freie und Hansestadt Hamburg – Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). Als kreisangehörige Gemeinde und Zweckverband reichen Sie Ihren Antrag über den Kreis ein.

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