Förderprogramm

Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
umwelt_naturschutz, staedtebau_stadterneuerung
Foerdergebiet:
schlesig_holstein
Foerderberechtigte:
oeffentliche_einrichtung, kommune
Foerdergeber:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Ansprechpunkt:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Abt. Landesplanung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

WeiterfuehrendeLinks:
Flächenmanagement in Schleswig-Holstein Richtlinie „Netzwerk Flächenmanagement“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in nachhaltiges kommunales Flächenmanagement investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region.

Sie erhalten die Förderung für

  • Personalkosten,
  • Reisekosten,
  • Kosten für Informationstechnik,
  • projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,
  • anteilige Ausgaben für Leitung und für Verwaltung des Personals im Projekt

im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 320.000.

Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten

  • bis zu 90 Prozent im 1. und 2. Jahr,
  • bis zu 75 Prozent im 3. Jahr,
  • bis zu 50 Prozent im 4. und 5. Jahr.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Service
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