Förderprogramm

Förderung der Aquakultur

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Weiterführende Links:
Investitionen in der Aquakultur Innovation und Wissenstransfer in der Aquakultur

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben zur Entwicklung einer innovativen, wissensbasierten sowie sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Aquakultur beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027) die Erhaltung, Entwicklung und Stabilisierung existierender Unternehmen und die Neuansiedlung von Unternehmen im Aquakultursektor.

Sie erhalten die Förderung für

  • produktive Investitionen in bestehende oder neue Aquakulturunternehmen, vor allem für Investitionen zur Erhöhung der Produktionskapazität, zur Steigerung der Produktqualität und/oder des Mehrwerts der Erzeugnisse, zur Diversifizierung der produzierten Arten und/oder Erzeugnisse,
  • Wissensdienstleistungen und fachliche Beratungsleistungen von Aquakulturunternehmen,
  • Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit,
  • Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, insbesondere zur Verringerung des Wasserverbrauchs oder zur Vermeidung/Reduzierung von Emissionen,
  • Investitionen in Aquakulturanlagen, die der Anpassung an den Klimawandel und der Erhöhung der Resilienz gegenüber den Folgen der Klimaveränderung dienen,
  • Investitionen in Aquakulturanlagen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierschutzes,
  • Umstellung einer konventionellen Aquakulturproduktion auf ökologische/biologische Aquakultur in extensiven Karpfenteichwirtschaften,
  • Vorhaben der Forschung und Entwicklung zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Aquakultur sowie Vorhaben zur Beförderung des Wissenstransfers zwischen Forschungseinrichtungen und Aquakulturbetrieben,
  • Vorhaben zur Untersuchung und Entwicklung der Infrastruktur für Aquakulturvorhaben sowie
  • Direktvermarktung eigener Aquakulturerzeugnissen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Die förderfähigen Ausgaben müssen für jede Einzelmaßnahme mindestens EUR 10.000 beziehungsweise für kleine Unternehmen EUR 5.000 betragen, dürfen jedoch EUR 6 Millionen nicht übersteigen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

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