Förderprogramm

Förderung von örtlichen Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Straße 4

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zu den Angeboten der Frühen Hilfen für Fachkräfte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe Maßnahmen und Angebote im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Förderung aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachkosten für folgende Vorhaben:

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerke in den Frühen Hilfe,
  • Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Fachkräfte,
  • Maßnahmen zur psychosozialen Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Freiwillige,
  • Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme sowie
  • Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Förderbetrag ergibt sich aus einem Verteilerschlüssel.

Richten Sie Ihren Antrag bitte jeweils bis zum 30.11. für das Folgejahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

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