Förderprogramm

Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Straße 4

24143 Kiel

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als überregional tätiger Träger der Jugendhilfe Projekte der kulturellen Kinder- und Jugendbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in der Weiterentwicklung der Jugendhilfe.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie
  • Maßnahmen zur Unterstützung überregional tätiger Träger des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

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