Förderprogramm

Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Straße 4

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) – für Alle

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) für junge Menschen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten zum Aufbau von Plätzen für Teilnehmende im Freiwilligen Sozialen Jahr sowie zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 100,00 pro Monat und tatsächlich tätiger Freiwilliger/tätigem Freiwilligen (Teilnehmerpauschale).

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.6. eines Haushaltsjahres an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

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