Förderprogramm

Gründungsstipendium SH

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Land Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt:

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Lorentzendamm 24

24103 Kiel

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Absolventin und Absolvent oder Studierende einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung ein Unternehmen gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie durch ein Stipendium, wenn Sie zum Ende Ihres Studiums ein Unternehmen gründen wollen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt, wenn Sie Ihr Studium bereits beendet haben, EUR 1.750,00 pro Monat (für Studierende EUR 800,00 pro Monat). Sie können die Förderung normalweise für 8 Monate erhalten.

Zusätzlich können Sie bis zu EUR 200,00 bekommen für Handelsregister-, Notar- und Gerichtskosten. Bis zu EUR 5.000 können Sie in Ausnahmefällen für einen Prototypenbau, spezielle Beratungsleistungen oder Ähnliches erhalten.

Außerdem wird Ihnen unentgeltlich ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und Sie können Betreuungs- und Coaching-Angebote wahrnehmen.

Ihren Antrag stellen Sie bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH.

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