Förderprogramm

H2Fonds – Zeit für Wasserstoff!

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Hochschule
Fördergeber:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Ansprechpunkt:

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung (HY.SH)

Boschstraße 1

24118 Kiel

Weiterführende Links:
H2Fonds Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an einer Hochschule als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler arbeiten und im Bereich Wasserstoff Ihre Kompetenzen auf- oder ausbauen, sich aktiv an Fachgremien und -diskussionen beteiligen wollen oder Forschungsvorhaben beantragen und bearbeiten möchten, kann Ihre Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Wissenschaftlerin und Wissenschaftler einer Hochschule bei Aktivitäten, Anschaffungen und Forschungsvorhaben zum Thema nachhaltige Wasserstoffwirtschaft.

Die Hochschule, an der Sie beschäftigt sind, bekommt die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • zusätzliche Personalkosten, die durch Ihre Vertretung während eines 12-monatigen Forschungssemesters anfallen (einschließlich Freistellung beziehungsweise Reduzierung der Lehrverpflichtung oder Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion beziehungsweise Aufstockung der Teilzeitarbeitszeit),
  • Durchführung oder Teilnahme an Veranstaltungen, Konferenzen, Forschungsreisen, Aus- oder Weiterbildungen,
  • Antragsvorbereitung für größere Forschungsprojekte auf Bundes- oder EU-Ebene,
  • Anfertigung von Kurzstudien oder Gutachten,
  • Ergänzung oder Begleitforschung von laufenden (drittmittelgeförderten) Forschungsprojekten,
  • Sachmittel wie Geräte oder Ausrüstung.

Die Hochschule bekommt die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 20.000 für forschungsfördernde Maßnahmen je Wissenschaftlerin und Wissenschaftler.

Darüber hinaus werden die zusätzlichen Personalkosten übernommen, die durch die Freistellung beziehungsweise Reduzierung der Lehrverpflichtung oder Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion beziehungsweise Aufstockung der Teilarbeitszeit entstehen. Eine für die Vertretung benötigte Person kann für diesen Zeitraum auch neu eingestellt werden.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare zu bestimmten Stichtagen über das Präsidium Ihrer Hochschule an das Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung (HY.SH) der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH). In begründeten Fällen können Sie auch außerhalb dieser Fristen einen Antrag stellen.

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