Förderprogramm

Förderung der Infrastruktur von Fischereihäfen und nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Abteilung Fischerei

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Weiterführende Links:
Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen und Anlandestellen oder Vorhaben im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Hafeninfrastrukturmaßnahmen und bei Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete. Dies erfolgt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

Sie bekommen die Förderung vor allem für

  • Investitionen zur Verbesserung der Anlande- und Arbeitsbedingungen sowie der Möglichkeiten für eine direkte Vermarktung von Fisch,
  • vorbereitende Unterstützung für die Einrichtung einer lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG) und die Erstellung einer Entwicklungsstrategie,
  • Umsetzung der lokalen fischereilichen Entwicklungsstrategie durch die Vorbereitung und Durchführung konkreter Vorhaben, auch im Rahmen von interterritorialen oder transnationalen Kooperationen mehrerer FLAG,
  • die für Verwaltung, Begleitung und Evaluierung einer Strategie sowie die Sensibilisierung entstehenden Kosten („Managementkosten“).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000 (Kommunen EUR 7.500).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

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