Förderprogramm

IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
IB.SH Betriebsmitteldarlehen

IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Ziel und Gegenstand

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Bilanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen.

Gefördert werden

  • Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen,
  • Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf,
  • mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als EUR 500 Millionen.

Voraussetzungen

Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank.

Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten und die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.

Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 250.000 betragen und darf normalerweise nicht mehr als 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs ausmachen.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwischen 2 bis 10 Jahre.

Antragsverfahren

Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Quelle

Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.

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