Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & -festigung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Existenzgründer/in, Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
- Weiterführende Links:
- IB.SH Betriebsmitteldarlehen
IB.SH Betriebsmitteldarlehen
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Bilanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen.
Gefördert werden
- Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen,
- Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf,
- mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründende, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als EUR 500 Millionen.
Voraussetzungen
Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank.
Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten und die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.
Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 250.000 betragen und darf normalerweise nicht mehr als 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwischen 2 bis 10 Jahre.
Antragsverfahren
Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.