Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Infrastruktur, Digitalisierung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
- Weiterführende Links:
- IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen
Ziel und Gegenstand
Das Land Schleswig-Holstein fördert die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen.
Gefördert werden
- die Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download,
- die Erstellung passiver Netze (vor allem Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude) sowie
- die Erstellung aktiver Technik.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Die EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden.
Die Finanzierung erfolgt partnerschaftlich mit einer Hausbank.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent des Fremdkapitalbedarfs, maximal EUR 10 Millionen pro Vorhaben.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu richten.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.
Wichtige Hinweise
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.