Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Wohnungsbau & Modernisierung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Privatperson
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
- Weiterführende Links:
- IB.SH Immo Eigentum
IB.SH Immo Eigentum
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert den Neubau und den Kauf von selbst genutzten Immobilien in Schleswig-Holstein.
Gewährt werden Darlehen, die ergänzend zur Finanzierung durch die mitfinanzierende Bank vergeben werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
Voraussetzungen
Die Antragstellenden sind Eigentümer der fördernden Immobilie und nutzen sie selbst.
Die Antragstellenden müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung erbringen.
Das Darlehen wird durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner abgesichert.
Nicht gefördert werden Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Darlehenshöhe beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal EUR 150.000.
Das Darlehen kann um EUR 50.000 auf insgesamt bis zu EUR 200.000 aufgestockt werden, wenn entweder mindestens der Energiestandard KfW Effizienzhaus 40 erreicht wird oder ein Kind unter 18 Jahre im Haushalt lebt.
Der Zinssatz wird für 15 Jahre festgeschrieben.
Antragsverfahren
Anträge sind bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zu stellen.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand Juni 2023; Pressemitteilung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) vom 12. Juni 2023.
Wichtige Hinweise
Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm oder dem IB.SH Immo Effizienzhaus in Anspruch genommen werden. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.