Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Wohnungsbau & Modernisierung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Privatperson
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
- Weiterführende Links:
- IB.SH Immoflex IB.SH Finanz@ss
IB.SH ImmoFlex
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert den Bau, den Erwerb und die Modernisierung von Immobilien.
Gewährt werden Darlehen, die ergänzend zur Finanzierung durch die mitfinanzierende Bank vergeben werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilie sind und diese selbst nutzen.
Voraussetzungen
Die Immobilie muss in Schleswig-Holstein liegen.
Bei Neubau und Kauf müssen mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie erbracht werden.
Das Darlehen wird durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner abgesichert.
Nicht gefördert werden Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von dem Umfang der erforderlichen Finanzierung. Sie muss jedoch mindestens EUR 15.000 betragen.
Der Zinssatz wird zwischen 5 und 15 Jahren festgeschrieben.
Es besteht ein kostenfreies Sondertilgungsrecht in Höhe von jährlich 10 Prozent des Darlehensbetrags.
Antragsverfahren
Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen oder über das interaktive Online-Tool IB.SH Finanz@ss zu stellen.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand November 2023.