Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Unternehmen, Existenzgründer/in
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
- Weiterführende Links:
- IB.SH Mikrokredit Kooperationspartner für den IB.SH Mikrokredit Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
IB.SH Mikrokredit
Ziel und Gegenstand
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen.
Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern.
Voraussetzungen
Es muss sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln.
Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen.
Spätestens innerhalb des 2. vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
Antragstellende müssen die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen.
Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen.
Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen EUR 3.000 und EUR 25.000 bei einer Laufzeit von 7 Jahren.
Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme EUR 25.000 nicht übersteigt.
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt EUR 25.000 nicht übersteigen.
Antragsverfahren
Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespräch bei einer Kooperationspartnerin oder einem Kooperationspartner für den IB.SH Mikrokredit geführt werden.
Nach dem Beratungstermin sind Anträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) empfiehlt, sich vor Antragstellung über generelle Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten kostenlos durch die Förderlosten beraten zu lassen.
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.
Wichtige Hinweise
Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.