Förderprogramm

IB.SH Mikrokredit

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen, Existenzgründer/in
Fördergeber:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5 – 6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zum IB.SH Mikrokredit (externer Link) Kooperationspartner für den IB.SH Mikrokredit (externer Link) Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten 5 Jahren nach Gründung.

Volltext

Um eine Förderung erhalten zu können, muss es sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespräch bei einer Kooperationspartnerin oder einem Kooperationspartner für den IB.SH Mikrokredit geführt werden.

Nach dem Beratungstermin sind Anträge vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) empfiehlt, sich vor Antragstellung über generelle Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten kostenlos durch die Förderlosten beraten zu lassen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal 5 Jahre zurückliegen.
  • Spätestens innerhalb des 2. vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.
  • Antragstellende müssen die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen.
  • Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen.
  • Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

weitere Informationen

Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Rechtsgrundlage

Service
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