Richtlinie
Produktinformation IB.SH Mittelstandskredit
Stand: 02.2022
Mit dem IB.SH Mittelstandskredit finanzieren wir Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen.
***WICHTIG: Aufgrund der aktuellen Corona-Situation stellen Sie Ihre Anträge bitte ausschließlich elektronisch. Senden Sie uns dazu bitte die vollständigen Antragsunterlagen (mit eingescannter Unterschrift) nebst Anhängen als PDF an mittelstandskredit[at]ib-sh.de.***
Was sind Ihre Vorteile?
- attraktive Konditionen
- Sicherheiten nicht erforderlich
- einfaches Antragsverfahren und schlanke Kreditprüfung
- flexibel einsetzbar
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafterinnen/Gesellschaftern
- Grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet
- Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist
- Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema siehe unten
„Hinweise und Erläuterungen“) - Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
- Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragstellung max. 349 beträgt
Was wird gefördert?
Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 Euro ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 % (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.
Wie wird gefördert?
- Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 250.000 Euro je Vorhaben. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.
- Auszahlung: 100 %
- Zinssatz: 3,00 % für Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung; 3,15 % für Unternehmensgründungen und -übernahme (Stand 01/2022)
- Laufzeit: 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck)
- Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit
- Tilgung: monatliche Annuität
- tilgungsfreie Zeit: 1 bzw. 2 Jahre
- Besicherung: keine
- Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter/innen abzugeben
Was ist noch wichtig?
Die IB.SH vergibt mit diesem Programm Beihilfen unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
Die IB.SH darf Kraft Gesetz nicht als Wettbewerber anderer Banken und Sparkassen auftreten. Daher wird die IB.SH vor Bearbeitung das Einverständnis der im Antrag genannten „Hausbank“ einholen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Antragstellung ausschließlich digital im PDF-Format über die Hausbank, einen Berater oder direkt an die IB.SH per E-Mail an mittelstandskredit[at]ib-sh.de
- Vor Antragstellung empfehlen wir eine unentgeltliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH.
- Unterstützung zur Erstellung eines Rentabilitätsplans finden Sie unter ib-sh.de/infoseite/bausteineeines-
businessplans
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