Förderprogramm
- Förderart:
- Darlehen
- Förderbereich:
- Wohnungsbau & Modernisierung
- Fördergebiet:
- Schleswig-Holstein
- Förderberechtigte:
- Privatperson
- Ansprechpunkt:
-
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Zur Helling 5–6
24143 Kiel
- Weiterführende Links:
- IB.SH WEGfinanz
IB.SH WEGfinanz
Ziel und Gegenstand
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fördert unter Einbeziehung von Mitteln der KfW Bankengruppe Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGen).
Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für das eigene Darlehen.
Antragsberechtigte
Gefördert werden private Wohnungseigentümer im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Voraussetzungen
Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss in einer Eigentümerversammlung eine Modernisierungs- beziehungsweise Sanierungsmaßnahme sowie die Einschaltung der IB.SH beschließen.
Die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine zentrale Rolle bei der Abwicklung übernehmen.
Die interessierten Wohnungseigentümer müssen die Hausverwaltung zur Koordination der Finanzierung bevollmächtigen.
In den letzten drei Jahren dürfen keine Hausgeldrückstände bestanden haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Darlehenssumme kann EUR 5.000 bis EUR 35.000 betragen.
Antragsverfahren
Anträge sind durch die Hausverwaltung unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Quelle
Produktinformation der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Stand März 2024.