Förderprogramm

Förderung von Küstenschutzmaßnahmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)

Herzog-Adolf-Straße 1

25813 Husum

Weiterführende Links:
Küstenschutz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Zweckverband Küstenschutzmaßnahmen plant und zum Beispiel Sperrwerke oder Buhnen errichten oder andere Vorhaben umsetzen möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Küstenschutz, um die Küsten, Inseln und Halligen sowie die fließenden oberirdischen Gewässer im Tidegebiet gegen Überflutungen und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff unter Berücksichtigung des Klimawandels beziehungsweise eines verstärkt ansteigenden Meeresspiegels zu sichern.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Neubau und die Verstärkung von Hochwasserschutzwerken einschließlich notwendiger Wege (Deichverteidigungs- und Treibselräumwege),
  • Sperrwerke und sonstige Bauwerke in der Hochwasserschutzlinie,
  • Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See,
  • Sandvorspülungen, soweit sie für den Küstenschutz erforderlich sind,
  • Uferschutzwerke,
  • die Verstärkung der Warftkörper als zentraler Siedlungs- und Wirtschaftsraum in Kombination mit baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Gebäuden,
  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie infolge von Küstenschutzmaßnahmen durchzuführenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen bis zu 95 Prozent.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein.

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