Förderprogramm

Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Abteilung Fischerei

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Weiterführende Links:
Investitionen in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Fischereiunternehmen oder als Fischereigenossenschaft in Schleswig-Holstein Maßnahmen für eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige, innovative und wissensbasierte Fischerei planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Fischerin und Fischer und als Fischereigenossenschaft bei Ihren Investitionen in die Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

  • Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs durch eine Fischerin und einen Fischer,
  • Investitionen zur Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit sowie des Einkommens von Fischereiunternehmen durch die Entwicklung ergänzender Tätigkeiten, die entweder mithilfe von Fischereifahrzeugen erfolgen oder die anderweitig einen engen Bezug zur Fischereitätigkeit Ihres Unternehmens aufweisen,
  • Investitionen zur Verbesserung der ökonomischen Nachhaltigkeit der Fischerei, etwa zur Verarbeitung von Fängen direkt an Bord Ihres Fischereifahrzeugs, zum Schutz von Fängen vor Säugetieren und/oder Vögeln sowie zur Steigerung des Mehrwerts und der Qualität der Fänge,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord Ihres Fischereifahrzeugs sowie in Fischereihäfen und auf Fischereigrundstücken,
  • Investitionen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei, insbesondere durch den Einsatz nachhaltiger Fangtechniken und/oder selektiver Fanggeräte an Bord Ihres Fischereifahrzeugs zur Reduzierung der Umweltauswirkungen fischereilicher Aktivitäten,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Fischereifahrzeugs, etwa im Bereich der Hydrodynamik und/oder des Antriebssystem,
  • Investitionen in den Austausch oder die Modernisierung von Motoren an Bord Ihres Fischereifahrzeugs,
  • Investitionen an Bord Ihres Fischereifahrzeugs für Zwecke der Fischereikontrolle, etwa Verfolgungs-, Melde- und Fernüberwachungssysteme,
  • Vorhaben der Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme sowie von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller.

Auch die Höhe der Bagatellgrenze hängt von Ihnen als Antragstellerin und Antragsteller und von der Art Ihrer Maßnahme ab.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

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