Förderprogramm

Landesprogramm Arbeit – A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5–6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein Serviceportal des Landes – Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Erwerbstätige oder Erwerbstätiger eine berufliche Weiterbildung für sich planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als angestellte Erwerbstätige oder angestellten Erwerbstätigen im Rahmen des Landesprogramms Arbeit mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus 2021–2027), wenn Sie an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme vor allem in den Themenfeldern „Digitalisierung“, „Erneuerbare Energien“, „Pflege“ und „Handwerk“ teilnehmen.

Mit der Förderung können Sie die Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung finanzieren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1.500 je Person und Kalenderjahr.

Nehmen Sie an einer mehrjährigen Weiterbildung teil, bekommen Sie den Förderhöchstbetrag nur einmalig je Weiterbildung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme online im Serviceportal des Landes an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

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