Förderprogramm

Weiterbildungsbonus für eine berufliche Weiterbildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Ansprechpunkt:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zur Helling 5 – 6

24143 Kiel

Weiterführende Links:
Informationen zum Weiterbildungsbonus (A3) (externer Link) Serviceportal Schleswig-Holstein: Hier können Sie Ihren Antrag online stellen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein gefördert.

Volltext

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Antragsteller oder Antragstellerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsempfängerin pro Kalenderjahr gewährt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können Sie online oder schriftlich beantragen. 

Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten: 

  • Sie stellen Ihren Antrag unter Nutzung Ihres Servicekontos Plus, für dessen Einrichtung Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises benötigen, über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein. Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen ein Weiterbildungsbonus bewilligt werden kann.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder erteilt aufgrund des kurzfristigen Beginns der Weiterbildung zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn darf nicht mit der Weiterbildung begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Falle einer Förderzusage nach Beendigung der Weiterbildung, Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen möchten: 

  • Sie reichen das zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige, auf der Webseite der IB.SH veröffentlichte Antragsformular mit eigenhändiger Originalunterschrift per Post ein.

Welche Unterlagen werden benötigt:

  • Hauptantrag
  • Anlage „Angaben zur Kostenbeteiligung bei Arbeitnehmenden (vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin auszufüllen)
  • Anlage „Formular für Weiterbildungsträger“ (vom Weiterbildungsträger auszufüllen)
  • Gegebenenfalls Anlage zum Antrag für minderjährige und betreute Antragstellende

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 15 Werktage.

Fristen

Antragsfrist: 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung.

rechtliche Voraussetzungen

  • Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen beziehungsweise der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen.
  • Ihre Weiterbildung beinhaltet kein begleitendes Coaching beziehungsweise Training.
  • Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich nicht um den Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises.
  • Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen.
  • Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art.
  • Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.
  • Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag gestellt.
  • Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.
  • Ihre Arbeitsstelle liegt in Schleswig-Holstein.
  • Sie sind nicht Beamter/Beamtin in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte einer Transfergesellschaft.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte eines Weiterbildungsträgers/einer Weiterbildungsträgerin beziehungsweise der Weiterbildungseinrichtung, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführt.
  • Sie sind nicht Auszubildender/Auszubildende.
  • Sie sind nicht Selbständiger/Selbständige.
  • Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Ihre Weiterbildung umfasst nicht weniger als 16 Zeitstunden (einschließlich pädagogischer Pausen).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
vom: 16.04.2021
geändert am: 29.03.2023
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zur Richtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holstein
Förderperiode 2021 – 2027 des ESF Plus
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Ergänzende Förderkriterien
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Weblink zu den ergänzenden Förderkriterien (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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