Förderprogramm

Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Schleswig-Holstein
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Ansprechpunkt:

Bingo!-Projektförderung

Mühle Westeraccum

Accumer Riege 42

26553 Dornum

Weiterführende Links:
Bingo! Projektförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihr gemeinnütziger Verein oder Ihre Initiative Umweltschutzprojekte in Schleswig-Holstein plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie mit Zuschüssen aus Zweckerträgen aus „Bingo! Die Umweltlotterie“ von NordwestLotto Schleswig-Holstein, wenn Ihr Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein und weltweit zum Ziel hat.

Sie bekommen die Förderung vor allem Projekte und Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Natur-, Umwelt- und Tierschutz,
  • Natur- und Umwelterziehung, Natur- und Umweltbildung,
  • Entwicklungszusammenarbeit sowie
  • Globales Lernen und interkulturelle Bildungsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Sei müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte schriftlich an die Bingo-Projektförderung.

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