Förderprogramm

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einstiegsförderung für Innovationsvorhaben von KMU (EIK) – Transfer-Bonus und HighTech-Bonus

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Dienstleistungen und Beratungen durch Technologietransfereinrichtungen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vor allem Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit dem Transfer-Bonus und dem HighTech-Bonus, wenn Sie Dienstleistungen und Beratungen von externen Dritten für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer oder zur Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Der Technologietransfer kann zwischen Ihnen als KMU und den beauftragten 

  • Technologietransfereinrichtungen oder privatwirtschaftlichen Transferpartnern (Transfer-Bonus) oder
  • Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen (HighTech-Bonus)

stattfinden.

Sie bekommen die Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen:

  • Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind,
  • Konstruktionsleistungen,
  • Prototypenbau,
  • Design,
  • Produkttests zur Qualitätssicherung oder zur Umweltverträglichkeit,
  • Werkstoffstudien,
  • FuE-Leistungen für neue Fertigungstechniken,
  • Service Engineering sowie
  • Zurverfügungstellung von Forschungsinfrastruktur und Laboratorien, Datenbanken, Bibliotheken sowie Tests und Messungen zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt im

  • Transfer-Bonus: für mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • HighTech-Bonus: für mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 15.000 und dürfen nicht mehr als EUR 75.000 betragen.

Sie können die Förderung für insgesamt höchstens 3 Vorhaben bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und über das Serviceportal des Landes an den vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beauftragten Projektträger Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).

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